Hinweisgebersystem

Bei der manroland Goss web systems GmbH besteht die Möglichkeit, sich bei Verdacht oder Kenntnis von illegalem oder unethischem Handeln an ein internes, ausgelagertes und unabhängiges Hinweisgeberportal zu wenden und somit zur Aufdeckung von Regelverstößen beizutragen.

Gemeldet werden kann ein Fehlverhalten von Mitarbeitenden in unserer Unternehmensgruppe als auch unserer Lieferanten und Dienstleister in Bezug auf mögliche Rechtsverstöße oder unternehmensschädigende Handlungen wie z.B., Korruption, Bestechung, Betrug, sonstige strafbare Handlungen, Kinderarbeit, Sklaverei, fehlende Arbeitssicherheit, Ausbeutung und Diskriminierung.

Den Hinweisgebenden entsteht durch eine Meldung keinerlei Nachteil. Meldungen können in deutscher und englischer Sprache erfolgen. Die Meldungen können auf Wunsch auch anonym erfolgen.

WhistleFox Hinweisgeberportal

Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei der manroland Goss web systems GmbH haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten, zur Kontaktaufnahme:

Die vertrauensvolle Meldestelle (WhistleFox) kann rund um die Uhr per Webformular, E-Mail, Fax oder Post und werktäglich zu normalen Bürozeiten telefonisch kontaktiert werden.

Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Schork zur Verfügung.

Heuking Kühn Lüer Wojtek
z.Hd. Dr. Christoph Schork
Magnusstraße 13
D-50672 Köln

Zudem besteht die Möglichkeit der Meldung an behördliche externe Meldestellen. Diese sind beispielsweise:

  • die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz;
  • externe Meldestellen des jeweiligen Bundeslandes;
  • speziell zuständige externe Meldestellen, z.B. beim Bundeskartellamt.

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf die Produkte oder Dienstleistungen der manroland Goss web systems GmbH unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Ansprechpartner im Unternehmen.

Für Hinweise nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz finden Sie weitere Verfahrenshinweise hier: PDF herunterladen